Sprechstunde für politische Flüchtlinge

Sprechzeiten jeden Mittwoch: 18:00 bis 20:00 Uhr

Amnesty International, Hamburg, Bezirksbüro, Eilbeker Weg 214, S1 Friedrichsberg

English version: icon for whom we work.pdf


Für wen sind die Beratungsstunden da?
In Hamburg und Umgebung leben Tausende von Menschen, die ihre Heimat verlassen haben, weil dort ihr Leben, ihre Gesundheit oder ihre Freiheit in Gefahr waren, sei es durch Krieg, durch Verfolgung wegen ihrer Überzeugungen oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen. Ein hoher Anteil dieser Menschen braucht Rat und Hilfe, weil ihm die zuständigen Behörden (noch) keinen sicheren Aufenthalt in Deutschland bewilligt haben, weil er sich gegen ungünstige Bescheide wehren will oder weil er wissen will, was er tun kann, um seine Lage zu verbessern. Mit den Asylsprechstunden bietet ai den betroffenen Menschen in Hamburg und in zahlreichen anderen Städten eine Möglichkeit, sich unentgeltlich beraten und gegebenenfalls helfen zu lassen.

Was kann in den Beratungen geleistet werden?
Die Asylsprechstunden werden jeweils von mindestens einem Mitglied des Asylarbeitskreises von ai in Hamburg wahrgenommen. Mitglieder dieses Arbeitskreises sind ehrenamtlich tätige Frauen und Männer, die in verschiedenen Berufen tätig sind oder waren und sich die Unterstützung von Flüchtlingen zum Ziel gesetzt haben. In den Sprechstunden können die Besucher ihre Lage darstellen. Sie sollten dafür nach Möglichkeit alle Bescheinigungen, Schreiben, Bescheide, Beschlüsse und Urteile von Behörden, Rechtsanwälten, Gerichten und anderen Stellen mitbringen, die in der Sache schon vorliegen. Ein Mitglied des Asylarbeitskreises wird den Sachstand auf der Grundlage der mündlichen Darstellung der Besucher und des Inhalts der schriftlichen Unterlagen prüfen und mit den Besuchern erörtern, was in der jeweiligen Lage getan werden kann. Wenn es sich um beabsichtigte Asylanträge handelt, können die Besucher zum Beispiel über den Ablauf der Anhörungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das übrige Verfahren informiert werden. Wenn Bescheide ergangen sind, deren Inhalt den Besuchern nicht klar ist, können ihnen deren Bedeutung erläutert und mögliche Folgen besprochen werden. Wenn es um gerichtliche Verfahren oder die Frage geht, ob ein solches Verfahren eingeleitet oder fortgesetzt werden sollte, können Kontakte zu im Ausländerrecht erfahrenen Rechtsanwälten vermittelt werden. In geeigneten Fällen kann der Asylarbeitskreis in der Sache schon tätig gewordene Rechtsanwälte mit Informationen von ai zur Lage im Herkunftsland des Flüchtlings unterstützen. In schwierigen oder unklaren Fällen, wird sich das Mitglied des Asylarbeitskreises, das mit den Besuchern gesprochen hat, nicht sofort in der Sprechstunde, sondern erst nach Beratung mit anderen Mitgliedern des Arbeitskreises endgültig zu der Sache äußern. Selbstverständlich werden alle in den Asylsprechstunden gegebenen Informationen streng vertraulich behandelt.

Was darf man nicht von den ABeratungen erwarten?
Die Mitglieder des Asylarbeitkreises können die erforderliche Vertretung und Beratung durch Rechtsanwälte nicht ersetzen. Sie können insbesondere nicht die Vertretung der Betroffenen vor Behörden und Gerichten übernehmen. In Fällen, in denen auch durch den Einsatz von Rechtsanwälten nicht verhindert werden konnte, dass beispielsweise eine Abschiebungsanordnung endgültig unanfechtbar geworden ist, hat auch ai keine weitergehenden Möglichkeiten der Hilfe.

Welche Erfolge hat es bisher gegeben?
Der Asylarbeitkreis führt keine Statistik über das Ergebnis von Verfahren, die die Besucher in unseren Sprechstunden betreffen. In vielen Fällen erfahren wir auch gar nicht, wie eine Sache letztlich ausgegangen ist. Immer wieder erhalten wir aber doch die Nachricht, dass unser Einsatz mit dazu beigetragen hat, dass berechtigte Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder durch die Gerichte zu einem anerkannten Bleiberecht geführt haben, oder dass Flüchtlingen andere Rechte zugestanden wurden, die zunächst nicht anerkannt worden waren. Das trägt auch wesentlich dazu bei, dass wir die Asylsprechstunden als einen wichtigen Teil der Arbeit von ai in Hamburg ansehen.

Wer kann im Asylarbeitkreis mitarbeiten?
Im Asylarbeitskreis können alle Menschen (Amnesty-Mitglieder oder auch (Noch-) Nichtmitglieder ) mitarbeiten, die sich mit uns dafür einsetzen wollen, dass Flüchtlinge hier in Deutschland ein menschenwürdiges und ungefährdetes Leben führen können, weil ihnen das in ihrer angestammten Heimat nicht möglich ist. Die für die Arbeit in den Asylsprechstunden erforderlichen Kenntnisse können durch die Mitarbeit in unserem Arbeitskreis, der sich regelmäßig alle zwei Wochen an einem Mittwoch Abend trifft, erworben werden. Die Mitglieder des Asylarbeitskreises freuen sich über jedes neue Gesicht.

Falls Sie Interesse an einer Mitarbeit im Asylarbeitskreis haben, so melden Sie sich gerne unter:

This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.