Transparenz schützt die Menschenrechte

Amnesty International fordert mehr Verwantwortung bei der Polizei!

„Täter unbekannt“ lautet der neue Bericht von Amnesty International, der sich mit der mangelnden Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland beschäftigt.

In dem im Juli 2010 veröffentlichten Bericht dokumentiert Amnesty International ernstzunehmende Vorwürfe von mutmaßlicher Misshandlung und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte in Deutschland. Amnesty International schildert und kritisiert in dem Bericht, dass die Ermittlungen bei Anzeigen gegen Polizisten mangelhaft waren.

Seit 2004 haben 869 Personen Amnesty International über Probleme mit der Polizei informiert. In 138 Fällen stellte Amnesty International weiterführende Nachforschungen an. Im Zuge dieser Recherchen wurden mutmaßliche Opfer (und bei Todesfällen überlebende Angehörige), Anwälte, Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaften sowie Richter befragt. 15 Fälle werden im Bericht ausfürlich beschrieben.

icon polizei_internet15072010.pdf

Unterstützen Sie die Kampagne mit einer Nachricht oder durch Teilnahme an der Online-Demo: http://www.amnestypolizei.de/

Amnesty International fordert die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) auf, folgende Maßnahmen zu Stärkung der Menschenrechte und des Rechtsstaats zu ergreifen:
EINFÜHRUNG EINER KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR POLIZISTEN
Vorwürfe gegen Polizisten wegen übermäßiger Gewalt werden häufig nicht
aufgeklärt. Um Täter zur Verantwortung zu ziehen, müssen sie identifiziert werden können. Doch in Deutschland bleiben Polizisten anonym – vor allem wenn sie Helme tragen und in geschlossenen Einheiten agieren. Denn in Deutschland gibt es keine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Auch in Hamburg ist ist das Tragen von Namensschildern freiwillig und nicht verpflichtend. Andere europäische Länder sind hier weiter: In England, Schweden und bei den nationalen Einheiten in Spanien tragen alle Polizisten Nummer oder Namen.

Detaillierte Informationen im Positionspapier zur Kennzeichnungspflicht: icon pp_kennzeichnungspflicht_2010.pdf
EINRICHTUNG EINES UNABHÄNGIGEN UNTERSUCHUNGSMECHANISMUS

Vielfach ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen Polizisten wegen Misshandlung nicht konsequent. Oft verlaufen die Verfahren schleppend und oberflächlich, Täter gehen straffrei aus: Zeugen werden nicht vernommen, Beweise spät oder gar nicht gesichert. Polizisten ermitteln gegen Polizisten, Verfahren werden ergebnislos eingestellt. Andere europäische Länder sind hier weiter: In Großbritannien, Norwegen und Irland sorgen unabhängige Untersuchungskommissionen bei Vorwürfen gegen Polizisten für objektive Aufklärung.

Das Hamburger Dezernat Interne Ermittlungen (DIE), eine besondere Dienststelle in der Behörde für Inneres zuständig für Straftaten durch Polizeibedienstete und Amtsdelikte, genießt einen guten Ruf und ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Gleiches gilt für das Sonderdezernat für Polizeisachen bei der Hamburger Staatsanwaltschaft. Dennoch sind diese Stellen aus Sicht von Amnesty International aufgrund ihrer Anbindung an die Justiz- und Innenbehörde nicht ausreichend unabhängig in ihrer Tätigkeit. Sie machen keine eigene Öffentlichkeitsarbeit machen und haben kein Berichtsrecht gegenüber Parlament. Es werden keine Strukturdefizite aufgedeckt.

Der Koalitionsvertrag der regierenden Parteien GAL und CDU sieht die Schaffung einer Zentralstelle für Transparenz und Bürgerrechte vor. Sie soll Ansprechpartnerin  für Beschwerden über Behördenmitarbeiter und Behördenwillkür sein. Diese Zentralstelle ist nicht vergleichbar mit dem von Amnesty International und von Europarat und den Vereinten Nationen unabhängigen Untersuchungsmechanismus, aber wiederum ein erster Schritt.

Detaillierte Informationen im Positionspapier zu Untersuchungsmechanismen:
icon pp_unabhuntersuchungsmech_2010.pdf

Übersicht über Untersuchungsmechanismen weltweit:
icon pp_unabhuntersuchungsmechintvgl_2010.pdf

VORGÄNGE IN POLIZEIGEWAHRSAM AUFZUZEICHNEN

Der Bericht 2010 von Amnesty International dokumentiert Misshandlungen und Todesfälle in Polizeigewahrsam. Jeder Einzelfall ist ein Einzelfall zu viel. Begünstigt werden solche Menschenrechtsverletzungen durch den Ausschluss jeder Öffentlichkeit: Was auf Wachen und in Polizeigewahrsam vorgeht, geschieht ohne Zeugen. Ein Blick nach Spanien: Seit 2007 ist in Katalonien die Zahl der Misshandlungsvorwürfe deutlich zurückgegangen, weil es in Polizeistationen Videoaufzeichnungen gibt.

Detaillierte Informationen im Positionspapier zu Videoaufzeichnung: icon pp_videoaufzeichnung_2010.pdf

MENSCHENRECHTSBILDUNG DER POLIZEI STÄRKEN

Menschenrechte gelten für jeden Einzelnen, weltweit. Unabhängig von Hautfarbe, Aufenthaltsstatus, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung und religiösem Glauben. Die Polizei ist verpflichtet, diese Rechte jederzeit zu achten. Sie hat aktiv zu ihrem Schutz beizutragen. Dafür brauchen Polizisten fundiertes Wissen und ausreichende Kompetenz. Deshalb muss Menschenrechtsbildung verpflichtender Bestandteil der polizeilichen Aus- und Weiterbildung sein. Auch in Deutschland. Hamburg bietet nach Auskunft der Innenbehörde seinen Polizeibediensteten einige menschenrechtlich relevante Fortbildungen an, die jedoch nicht verpflichtend sind.
Weitere Berichte von Amnesty International zur Situation in anderen europäischen Ländern: